(englisch: Debian Free Software Guidelines)
1. Unbeschränkte Weitergabe
Ein Bestandteil der Debian-Distribution darf durch seine Lizenz nicht
verhindern, daß irgend jemand diese Software als Bestandteil einer
Software-Distribution, die Programme aus den verschiedensten Quellen
enthält, verkauft oder weitergibt. Die Lizenz darf keine Abgaben oder
sonstige Leistungen für einen solchen Verkauf fordern.
2. Quellcode
Das Programm muß im Quellcode vorliegen, und es muß die Weitergabe
sowohl im Quellcode als auch in compilierter Form erlaubt sein.
3. Weiterführende Arbeiten
Die Lizenz muß Veränderungen und weiterführende Arbeiten gestatten und
es erlauben, daß diese unter den gleichen Lizenzbedingungen
weitergegeben werden dürfen wie die Original-Software.
4. Integrität des ursprünglichen Quellcodes
Die Lizenz darf die Weitergabe von verändertem Quellcode nur dann
verbieten, wenn sie die Weitergabe von sogenannten Patch-Dateien mit
dem Quellcode erlaubt, die dazu dienen, das Programm vor seiner
Herstellung zu modifizieren. Die Lizenz muß ausdrücklich die Weitergabe
der aus dem veränderten Quellcode erzeugten Programme erlauben. Die
Lizenz darf fordern, daß die veränderten Programme einen anderen Namen
oder eine andere Versionsnummer tragen müssen.
(Dies ist ein Kompromiß. Die Debian-Gruppe ermutigt alle Autoren,
Veränderungen an Dateien sowohl im Quellcode als auch in Binärform zu
erlauben.)
5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen
Die Lizenz darf keine Person oder Gruppe von Personen diskriminieren.
6. Keine Diskriminierung von Einsatzbereichen
Die Lizenz darf keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzbereichs
vornehmen. Beispielsweise darf sie nicht verhindern, daß das Programm
geschäftlich oder für genetische Forschungen verwendet wird.
7. Weitergabe der Lizenz
Die mit einem Programm verbundenen Rechte müssen für alle gelten, die
das Programm erhalten, ohne daß es für sie notwendig ist, eine
zusätzliche Lizenz zu erwerben.
8. Keine spezielle Lizenz für Debian
Die mit dem Programm verbundenen Rechte dürfen nicht davon abhängig
sein, daß das Programm Teil des Debian-Systems ist. Falls das Programm
aus der Debian-Distribution herausgenommen wird und ohne Debian genutzt
oder vertrieben werden soll, ansonsten aber im Rahmen der
Programmlizenz bleibt, so müssen alle Parteien, die das Programm
bekommen, die gleichen Rechte haben, wie sie im Zusammenhang mit dem
Debian-System gewährt wurden.
9. Keine Auswirkungen auf andere Programme
Die Lizenz darf keine Beschränkungen besitzen, die Auswirkungen auf
andere Software hat, die mit diesem Programm weitergegeben wird.
Beispielsweise darf die Lizenz nicht vorschreiben, daß alle anderen
Programme auf dem gleichen Medium freie Software sein müssen.
10. Beispiellizenzen
Die „GPL“- „BSD“- und „Artistic“-Lizenzen sind Beispiele für Lizenzen,
die wir als „frei“ betrachten.
Dies ist die deutsche Übersetzung von „Debian's social contract with the
free software community“. In Zweifelsfällen ist das englische Original
maßgeblich. Es ist beispielsweise unter
http://www.debian.org/social_contract.en.html verfügbar.