Deutsche Übersetzung der GNU General Public License
Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH [suse@suse.de]
von Katja Lachmann Übersetzungen [na194@fim.uni-erlangen.de],
überarbeitet von Peter Gerwinski [peter.gerwinski@uni-essen.de] (31. Oktober
1996)
Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der GNU
General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch
nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als rechtskräftigen
Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die Übersetzung nicht
sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die Übersetzer nicht
garantieren, daß die Übersetzung die rechtlichen Aussagen der GNU-GPL exakt
wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen, daß von Ihnen geplante Aktivitäten
im Sinne der GNU-GPL gestattet sind, halten Sie sich bitte an die
englischsprachige Originalversion.
Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese Übersetzung
nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen geschriebene Programme
zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür statt dessen die von der Free
Software Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.
This is a translation of the GNU General Public License into German. This
translation is distributed in the hope that it will facilitate
understanding, but it is not an official or legally approved translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation and
has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU General
Public License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers,
and therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the
legal meaning of the GNU General Public License. If you wish to be sure
whether your planned activities are permitted by the GNU General Public
License, please refer to the authentic English version.
The Free Software Foundation strongly urges you not to use this translation
as the official distribution terms for your programs; instead, please use
the authentic English version published by the Free Software Foundation.
GNU General Public License
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte
Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht gestattet.
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die englischsprachige
Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die
Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern. Im
Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die allgemeine
öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll
sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz
gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen
Software und für alle anderen Programme, deren Autoren Ihr Werk dieser
Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese Möglichkeit der Lizenzierung
für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free
Software Foundation unterliegt statt dessen der GNU Lesser General Public
License, der allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz für Bibliotheken.)
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den
Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier
Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie
möchten), die Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den
Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, daß Sie
die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
dürfen - und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem
verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese
Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte
Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder
sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch Sie den
Quelltext erhalten beziehungsweise erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese
Bedingungen zeigen, damit Sie Ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software
unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz
an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten
und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus sicherstellen,
daß jeder erfährt, daß für diese freie Software keinerlei Garantie besteht.
Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird,
möchten wir, daß die Empfänger wissen, daß Sie nicht das Original erhalten
haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des
ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren - mit
dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern,
haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für freie Benutzung durch
jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung:
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
Paragraph 0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in
dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß
das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet
werden darf. im Folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als „das
Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf dem Programm basierendes Werk“
bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm, auch
auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere
Sprache übersetzt, enthält. (im Folgenden wird die Übersetzung ohne
Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im
folgenden als „Sie“ angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden
von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in Ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur,
wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig
davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des Programms erfolgte). Ob
dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
Paragraph 1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie Sie ihn erhalten haben, anfertigen und
verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen
einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen anderen
Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz
zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn
Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das
Programm anbieten.
Paragraph 2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie
dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1
vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle folgenden
Bedingungen erfüllt werden:
(a)
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
Datum jeder Änderung hinweist.
(b)
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder
Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den
Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt
wird.
(c)
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es
auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird,
eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten
Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es keine
Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten), und
daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter
verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie
er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm
selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche
Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet
sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und eigenständige Werke
betrachtet werden können, dann erstrecken sich diese Lizenz und Ihre
Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie als eigenständige Werke
verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines
Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann
muß die Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit
ausgedehnt werden - und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom
jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke in
Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben
wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das nicht
auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem auf dem
Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder
Vertriebsmedium das andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser
Lizenz.
Paragraph 3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß
Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen
von Paragraph 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten - vorausgesetzt, daß
Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
(a)
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen
maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen
Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen
1 und 2 erfolgen muß. Oder:
(b)
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang
gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen - zu
nicht höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen
Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der
Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium
weitergegeben wird. Oder:
(c)
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten
haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung
zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in
ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b
erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden,
die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares
Programm bedeutet „der komplette Quelltext“ Der Quelltext aller im Programm
enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der
verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder
als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das
Programm läuft - es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum
ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des Objectcodes
dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle
gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den
Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu
gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
Paragraph 4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,
Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet
automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen
Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten
haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
Paragraph 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie
sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder zu
verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz
nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Werk)
verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz
und mit allen Ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung
und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Werkes.
Paragraph 6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom
ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier
festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu
verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der
hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Paragraph 7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig)
auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so
befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn
es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der
Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht
verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm
direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf
die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten
Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne
nach angewandt werden; im übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit
solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die
Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben
großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten
Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software
mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat
auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
Paragraph 8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber,
der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite
geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten
ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den
Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall
beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem Text
niedergeschrieben.
Paragraph 9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License
veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem
Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder „jeder späteren Version“ („any later version“
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten
Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der
Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine
Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von
der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Paragraph 10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen
freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders
sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für
Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht,
schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen
geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien
Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das
gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu
fördern.
Keine Gewährleistung
Paragraph 11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig
ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die
Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, „wie es
ist“ ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit,
einschließlich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife oder Verwendbarkeit
für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und
Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm
als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service,
Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
Paragraph 12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert
oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein
Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat,
Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher
allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte
(Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder
der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich - aber nicht
beschränkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem
Unvermögen des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter über die
Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwendbar machen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es von größtmöglichem
Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem
Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen
weiterverbreiten und verändern kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem Programm
hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu
stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst deutlich darzustellen;
außerdem sollte jede Datei mindestens eine „Copyright“Zeile besitzen sowie
einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollständige Lizenz gefunden werden
kann.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or
modify it under the terms of the GNU General Public License as
published by the Free Software Foundation; either version 2 of
the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter
den Bedingungen der GNU General Public License, wie von der
Free Software Foundation herausgegeben, weitergeben und/oder
modifizieren, entweder unter Version 2 der Lizenz oder (wenn
Sie es wünschen) jeder späteren Version.
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der
Hoffnung, daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE
GEWÄHRLEISTUNG - sogar ohne die implizite Gewährleistung
der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Details finden Sie in der GNU General Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen
mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie
an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge,
MA 02139, USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per
Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem Start
einen kurzen Vermerk ausgibt:
Gnomovision version 69, Copyright (C) 19[yy] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
`show w'. This is free software, and you are welcome to redistribute
it under certain conditions; type `show c' for details.
Auf Deutsch:
Gnomovision Version 69, Copyright (C) 19[jj] [Name des Autors]
Für Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w'
für Details ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter
bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c'
für Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von Ihnen
verwendeten Kommandos anders heißen als `show w' und `show c'; es könnten
auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten in Ihr Programm
paßt.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für das
Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel; ändern Sie bitte die
Namen:
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
program „Gnomovision“ (which makes passes at compilers) written by
James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf
das Programm „Gnomovision“ (einem Schrittmacher für Compiler),
geschrieben von James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in
proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es
sinnvoller sein, das Linken proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu
gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General
Public License anstelle dieser Lizenz verwenden.